„Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz?“ 

So oder in ähnlicher Formulierung ist diese Fragestellung bereits hunderttausenden Jura-Studierenden begegnet. An unzähligen Fallvariationen müssen Ansprüche geprüft und die Ergebnisse in einem juristischen Gutachten festgehalten werden. Um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen, müssen die passenden Gesetze auf die entsprechenden Umstände im Einzelfall angewandt werden. Während sich die Gesetze und Fallkonstellationen mit dem Fortschreiten der Zeit und dem Aufkommen neuer Technologien verändern, bleibt das juristische Handwerkzeug immer dasselbe: Identifizieren der zentralen Probleme und das Subsumieren eines Sachverhaltes unter die derzeit geltenden Gesetze.

Die Digitalisierung verändert als weltweites Phänomen nahezu jedes Arbeitsumfeld. An vielen Stellen können Aufgaben, die bisher von Menschenhand erledigt wurden, nun von Maschinen oder Programmen ausgeführt werden. Digitalisierung beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Ersetzen menschlicher Tätigkeiten, sondern schafft Raum für neue Geschäftsmodelle und Produkte. Computer und das Aufkommen des Internets veränderten auch den juristischen Arbeitsalltag. Ein gutes Beispiel sind die populären Datenbanken wie Beck Online oder Juris, die heute nicht mehr aus dem Alltag eines Juristen wegzudenken sind.

Trotz allem sind Juristen bisher unter dem Radar der Digitalisierung geflogen. Das lag im Wesentlichen daran, dass die Kernkompetenzen der juristischen Arbeit lange Zeit nicht bzw. kaum digitalisierbar waren. In Zeiten des Fortschreitens von Entwicklungen wie künstlicher Intelligenz und intelligenten Chat-Bots werden jedoch auch diese zentralen Kompetenzen der juristischen Arbeit angreifbar, oder besser gesagt entwickelbar.

Jura-Studierende in Deutschland haben im Laufe des universitären Studiums nur wenige Berührungspunkte mit der Zukunft des Rechtsmarktes und der Digitalisierung. Allerdings werden diese am stärksten von ihr betroffen sein. Aus unserer Sicht stellt sich daher die Frage: Haben Jura-Studierende einen Anspruch auf Digitalisierung und die Vorbereitung auf die Zukunft des Rechtsmarktes?

Der englische Rechtsprofessor Richard Susskind hat in mehreren Büchern den grundlegenden Wandel des Anwaltsmarktes durch IT und Digitalisierung vorhergesagt. Glaubt man Christian Wolf, einem deutschen Rechtsprofessor aus Hannover, beginnt dieser Wandel langsam aber sicher Wirklichkeit zu werden. Sind Anwälte also vom Aussterben bedroht? Verlieren sie schon bald ihre Jobs an intelligente Systeme wie IBM Watson oder Amazons Alexa?

Das Denken und Argumentieren in solchen Extremen führt in der gesamten Debatte um die Zukunft des Rechts und der Rechtsanwendung zu keinem nennenswerten Mehrwert. Die Anwälte sind (vorerst) weder vom Aussterben bedroht, noch werden sie komplett ersetzt. Genauso unwahr ist jedoch auch die Aussage, dass sich nichts großartig verändern wird. Unbehelligt einfach so weitermachen wie bisher wäre also falsch. Wer immer noch glaubt, dass diese Veränderungen nicht wirklich radikal und tiefgreifend sein werden, dem empfehlen wir einen Blick in die Studie der Boston Consulting Group gemeinsam mit der Bucerius Education „How Legal Technology will change the Business of Law“. Diese Studie ist frei im Internet abrufbar. Wer jetzt denkt: „In Studien wurde schon viel vorhergesagt, was letztendlich nie so eintrat“, dem kann nur Recht geben werden! Die Ersteller einer Zukunftsstudie wie dieser haben keine Kristallkugel im Büro stehen und beschwören auch keine Orakel (die benannte Studie sollten natürlich auch nicht als Orakel missverstanden werden!).

Wir sollten diese Studien aber sehr genau untersuchen und uns fragen, ob wir den dort beschriebenen Veränderungen deshalb ihre Glaubwürdigkeit absprechen, weil wir Angst vor ihnen haben und sie noch nicht vollständig verstehen.

Angst und Unverständnis müssen überwunden und es muss dringend damit begonnen werden, diese Veränderungen zu verstehen. Auch wenn sich die Dinge womöglich nicht genau so entwickeln werden, wie in der zitierten Studie beschrieben: Zukünftige Juristen müssen wissen, was derzeit in ihrem späteren Arbeitsumfeld geschieht.

Die Digitalisierung und Entwicklungen in der IT werden eine Welle produzieren, die den Rechtsmarkt und die Art der anwaltlichen Arbeit treffen wird. Warum sollten wir nicht lernen auf der Welle, die auf uns zukommt, zu reiten?

Die Universitäten sollten ihren Studierenden die Möglichkeit bieten, sich auf die tiefgreifenden Änderungen des zukünftigen Rechtsmarktes einzustellen. Es wird höchste Zeit, dass die juristische Ausbildung sich nicht nur auf fachliche Aspekte bezieht, sondern sich für die handfesten praktischen Herausforderungen ihrer Studierenden öffnet.

Haben wir Jura-Studierende also einen Anspruch auf Digitalisierung? Wir meinen: Ja!

 

Von Jan-Henrik Busch und Philipp Neumer